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   BGH, 29.09.1970 - IV ZB 10/70   

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https://dejure.org/1970,1035
BGH, 29.09.1970 - IV ZB 10/70 (https://dejure.org/1970,1035)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1970 - IV ZB 10/70 (https://dejure.org/1970,1035)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1970 - IV ZB 10/70 (https://dejure.org/1970,1035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erklärung der Annahme an Kindes Statt - Antrag auf Bestätigung der Adoption eines Kindes - Voraussetzung der gerichtlichen Vertretung eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 54, 275
  • NJW 1971, 42
  • DNotZ 1971, 54
  • DB 1970, 2369
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

    Auszug aus BGH, 29.09.1970 - IV ZB 10/70
    Das reiche aber nicht aus, das Rechtsmittel nachträglich als zulässig zu behandeln, wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 8, 299, 302 [BGH 13.01.1953 - IV ZB 94/52] ergebe.
  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 75/05

    Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung als unzulässig durch einstimmigen

    Indem das Berufungsgericht den Willen des Klägers, den Rechtsstreit durch seinen Prozessbevollmächtigten zu führen, außer Acht lässt und den von ihm angenommenen Mangel des Mandatverhältnisses und der Vollmacht zum Anlass nimmt, die Berufung als unzulässig zu verwerfen, verstößt es auch gegen den Grundsatz, dass Verstöße gegen solche Vorschriften, die den Rechtssuchenden schützen sollen, keine den Rechtssuchenden belastenden prozessrechtlichen Folgen haben dürfen (BVerfG, NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 282).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Hingegen wird nicht angenommen, dass verfahrenseinleitende Anträge und andere Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, von vornherein unbeachtlich oder unzulässig wären, soweit sie unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommen sind (vgl. BGHZ 54, 275 ).
  • BGH, 29.06.2022 - VII ZB 14/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Heilung eines Vertretungsmangels; konstitutive

    Bereits für die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts mit Wirkung zum 1. Juli 2008 (BGBl. I 2007, S. 2840) geltende Rechtslage war anerkannt, dass Prozesshandlungen nicht unbeachtlich sind, wenn der Bevollmächtigte dabei gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - V ZB 122/09 Rn. 5 m.w.N., NJW-RR 2010, 1361; Beschluss vom 29. September 1970 - IV ZB 10/70, BGHZ 54, 274, juris Rn. 21).
  • BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09

    Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden

    a) Für die - hier maßgebliche - Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Prozesshandlungen nicht ohne weiteres unbeachtlich sind, wenn der Bevollmächtigte gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 281).
  • AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07

    Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines

    Zwar ist anerkannt, dass der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen ein Vertretungsverbot nach § 43a Abs. 4 BRAO in einem gerichtlichen Verfahren nicht unmittelbar zur Unwirksamkeit der Prozessvollmacht und der vorgenommenen Prozesshandlungen führt, sondern dass es einer konstitutiven Zurückweisung durch das Gericht bedarf und nur solche Verfahrenshandlungen unwirksam sind, die der Rechtsanwalt nach seiner Zurückweisung vornimmt (vgl. BVerfG NJW 2004, 1236; BVerfG NJW-RR 2004, 1713; BGHZ 54, 275, 281 = NJW 1971, 42, 43; Feuerich/Braun, BRAO, 4. Aufl. 1999, § 45 RdNr. 37).
  • KG, 25.08.2022 - 1 W 262/22

    Berichtigung des Grundbuchs; Erbfolge bei Verwendung der sogenannten

    Dies folgt jedenfalls aus der zur Akte gereichten Verfahrensvollmacht, §§ 10 Abs. 2 Nr. 3, 11 FamFG, 57 Abs. 1 BNotO, 164, 167 BGB (vgl. BGH, NJW 1971, 42, 43).
  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf

    Hingegen wird nicht angenommen, dass verfahrenseinleitende Anträge und andere Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, von vornherein unbeachtlich oder unzulässig wären, soweit sie unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommen sind (vgl. BGHZ 54, 275 ).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 12/92

    Verstoß eines Bevollmächtigten in einem Verfahren der Freiwilligen

    Sie können sich regelmäßig nicht zu Lasten des vertretenen Beteiligten auswirken; Prozesshandlungen des auszuschließenden Bevollmächtigten bleiben wirksam (vgl. BGHZ 54, 275/281; insoweit gegen OLG Stuttgart AnwBl. 1964, 144).

    Dabei muss bedacht werden, dass es oft nur schwer zu beurteilen ist, ob schon die Handlung objektiv gesehen unter das Verbot des Rechtsberatungsgesetzes fällt oder nicht (vgl. BGHZ 54, 275/282).

  • OLG Hamm, 15.06.2021 - 10 W 18/21

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Vorliegen eines ernstlichen

    Denn selbst wenn der Notar nicht (mehr) gem. § 24 Abs. 1 S. 2 BNotO zur Vertretung des Beteiligten zu 1) im gerichtlichen Verfahren befugt war, hat dies auf die Wirksamkeit der von diesem für den Beteiligten zu 1) eingelegten Beschwerde keine Auswirkungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.1970, IV ZB 10/70, BGHZ 54, 275-282, juris).
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 10 W 95/09

    Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    Im Übrigen bleiben auch bei einem Verstoß gegen die notarielle Unparteilichkeit Verfahrenshandlungen des Rechtsanwalts zulässig und materiell wirksam (vgl. BGHZ 54, 275 (281); Eylmann/ Vaasen, 2. Auflage, § 24 BnotO Rz. 56).
  • LG Fulda, 14.08.2008 - 5 T 195/08

    Unerlaubte Rechtsberatung: Prozesshandlungen des unerlaubt fremde

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